Chronik der Kirchengeschichte von Klein Gartz
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    7.  wenn notwendig, das Duplikat des Kirchenbuches zu führen 
    8.  die Turmuhr aufzuziehen und in Ordnung zu halten 
    9.  das Vierzeitengeld für Kirche und Pfarrer einzusammeln  

    als Lehrer 

    wird ihm die Pflicht zu fleilßigen vorbildlichem Verhalten auferlegt und er 
    zur Abhaltung des Unterrichts und zum Einhalten der Schulstunden 
    verpflichtet. Er hat im besonderen 
    a. das Klassenbuch und die Präsenzliste zu führen 
    b. an jedem Morgen vor Schulbeginn zu läuten 
    c. die Schulstube zu reinigen 
    d. Mitglied zu werden bei der Altmärkischen Schullehrer-, Witwen- und 
       Weisenkasse 
    e. an den Bezirksversammlungen teilzunehmen. 

    Das Einkommen besteht in 
    A. Bargeld 
    1. aus der Kirchenkasse 15 Silbergroschen       (Gr) =   1,50 Mark
    2. Zinsen aus einem Küsterkapital von 
                                6 Th. 14 Gr. 9 Pfg.      =  19,49 Mark
    3. Vierzeitengeld                 22 Gr. 8 Pfg.      =   2,20 Mark
    4. an fixiertem. Schulgeld 60 Th.                    = 180,-  Mark
    5. Gemeindezuschuß         45 Th. 10 Gr.             = 136,-  Mark
    6. Staatszuschlag          40 Th.                    = 120,-  Mark 

 
    
    B. Naturalien 
       6 Scheffel, 2 Metzen Roggen alte Maaß zu Michaelis 
         (5 Scheffel 6 Metzen neue Maaß)
 
    C. Freie Wohnung im Küster- und Schulhaus sowie Benutzung der 
       Schulscheune 

    D. an Grundstücken 
       Ein Ackerplan und kleiner Hausgarten, 5 Morgen 175 ar groß 

    E. Accidentien 
       für ein Trauung           10 Gr.          = 1,-  Mark
       für eine Leiche            7 Gr. 6 Pfg.   = 0,75  
       für eine Kindtaufe         7 Gr. 6 Pfg.   = 0,75 
       für eine private Kommunion 3 Gr. 9 Pfg.   = 0,30
  


Nachbemerkung:
Bei Hochzeiten, Leichenbegängnissen, Kindtaufen muß dem Küster eine Mahlzeit gegeben werden oder, wenn keine Mahlzeit gegeben wird, 7 Gr. 6 Pfg. = 0,75 Mark gegeben werden.
Das Gesamteinkommen, in besonderem Geld berechnet, beträgt gegenwärtig 187 Th. 21 Gr. 5 Pfg = 563 Mark 15 Pfg. Au8erdem erhält der Becker von der Gemeinde für Brennmaterialbedarf eine Entschädigung von jährlich 20 Thalern = 60 Mark

Klein Gartz, den 3.8.1875 
der Schulvorstand                  der Gemeindekirchenrat
Lehnecke                           Lange, Stein, Reckling, Berens
Neuling                            der Pastor Ulrich als Vorsitzender 
 
Bad Kissingen, den 3.8.1875 
Freiherr A. v. d. Knesebeck 
Major a.D. a.s. Patron der geistlichen Institute zu Klein Gartz  


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