Rub. I Tit V
Taufen, Trauungen, Aufgebote, Begräbnisse
Einsegnungen der Wöchnerinnen
Zus. Tit V 106 Th. - 8 Pf.
dazu Tit IV 5 Th. -
Tit III 61 Th. 3 Gr. - Pf.
Tit II 20 Th. 23 Gr. 8 Pf.
Tit I 893 Th. 10 Gr. - Pf.
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Gesamteinkommen 1 186 Th. 7 Gr. 3 Pf.
Bei den Diensten und Abgaben der Pfarrkolonisten ist anzunehmen, daB sie alle
in Geld umgewandelt waren und daß sie in dieser Form nur als Grund für die
Zahlung angegeben sind. In dieser Zeit waren die Naturalabgaben der Bauern
ebenfalls schon in Geld umgewandelt worden.
Die Legatzinsen von Tylsen stehen sicher in Zusammenhang mit dem Vergleich
des Jahres 1776, über den berichtet wurde, während die Schuldscheine als
Wertpapiere die früher übliche Geldanlage durch Darlehen ersetzten. Das
Vierzeitengeld, früher Vierzeitenpfennig genannt, beträgt nach einer Notiz in den
Akten jetzt 13 Pfennig je Person für 2 Personen (Ehepaar?) 25 Pfennig jährlich
und wird durch besondere Boten eingesammelt. Das Einkommen des Pfarrers in
Klein Gartz sah auch das Konsistorium als durchaus zufriedenstelland an, denn
der Superintendent in Salzwedel teilte (AS.) am 20.3.1857 dem Pfarrer Ulrich mit, daß das
Konsistorium am 15.5.1856 seinem Vorgänger Engelmann ein Ruhegehalt von 450
Thalern zugesprochen habe, die Ulrich aus den Einkünften der Pfarre in
Vierteljahresraten dem Engelmann auszahlen soll.
Die Amtseinführung von Pastor Ulrich nahm der Superindendent vor, der am
16.4.1857 Ulrich aufforderte, die entstandenen Kosten von 8 Thalern (3 Th.
Reisekosten zur Lokalprobe, 3 Th. für die Reise zur Introduktion und 2 Th.
Gebühr für die Lokalprobe) vom Ortsschulzen anzufordern. Der den
Superintendenten begleitende Oberküster hatte Anspruch von insgesamt 30 Gr.
(15 Gr. von der mater und je 7 Gr. 6 Pf. von den beiden Filiaien).
Die Schulen in Brandenburg, PreuBen waren zunächst Bestandteil der Kirchen.
Owohl sich im 19. Jahrhundert-der finanzielle Aufwand des Staates an der
Unterhaltung der Schulen laufend erhöhte, blieb die Aufsicht des Pfarrers über
den Schulbetrieb bis ins 20 Jhd. erhalten.
Aut der Synode von 1827 in Salzwedel wurde der schlechte Zustand der Schulen
in baulicher Hinsicht bemängelt, aber auch die Qualität der Lehrer, die
ungeeignet und schlecht besoldet sind. Die Kinder, die 12 Jahre ihres Lebens in
Unwissenheit verbringen, seien zu beklagen. Die Schullehrer, die um 1803 nur
zwischen 10 - 100 Thaler im Jahr erhielten (7), haben den Beruf nur neben
ihrem Hauptberuf ausgeübt. Ihre Fähigkeiten waren äußerst dürftig. Erst 1824
wurden mit Hilfe der Regierung in Magdeburg Präparandenanstalten für
Lehrerbildung eingerichtet, die Besoldung wurde verbessert. Zunächst waren
Kirchen, Gemeinde und Patrone gehalten, für die Besoldung allein aufzukommen.
Ein groBes Interesse an einem geordneten Schulbetrieb kann man keinem der
Beteiligten zunächst unterstellen.
Da die Kirchenakten nur bis etwa 1800 zurückgehen, kann man für die Zeit
vorher keine Angaben machen. Später wurde das Amt des Schulleiters in Klein
Gartz vom Küster wahrgenommen. Vermutlich begann der Unterricht in
bescheidenem Umfange und unregelmäßig an Wintertagen. Die Kirchenakten
enthalten meist nur Unterlagen über die materielle Ausstattung der Küster, aus
denen man allerdings einiges entnehmen kann. Die nachfolgende in Abschrift und
verkürzt gezeigte Urkunde vom 25.12.1812 z.B. bringt ein Mal die Namen aller
Bauern zu dieser Zeit, als Zeugnis aus westfälischer Zeit zeigt sie, daß etwa ab
weiter.... Naturalabgaben der einzelnen Höfe an den Lehrer (Küster) zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes (1812)
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