Chronik der Kirchengeschichte von Klein Gartz
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Rub. I Tit V 
      Taufen, Trauungen, Aufgebote, Begräbnisse 
      Einsegnungen der Wöchnerinnen 
                              Zus. Tit V         106 Th. -      8 Pf.
                              dazu Tit IV          5 Th. -
                                   Tit III        61 Th.  3 Gr. - Pf.
                                   Tit II         20 Th. 23 Gr. 8 Pf. 
                                   Tit I         893 Th. 10 Gr. - Pf.  
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                              Gesamteinkommen  1 186 Th.  7 Gr. 3 Pf.  
   
Bei den Diensten und Abgaben der Pfarrkolonisten ist anzunehmen, daB sie alle in Geld umgewandelt waren und daß sie in dieser Form nur als Grund für die Zahlung angegeben sind. In dieser Zeit waren die Naturalabgaben der Bauern ebenfalls schon in Geld umgewandelt worden.

Die Legatzinsen von Tylsen stehen sicher in Zusammenhang mit dem Vergleich des Jahres 1776, über den berichtet wurde, während die Schuldscheine als Wertpapiere die früher übliche Geldanlage durch Darlehen ersetzten. Das Vierzeitengeld, früher Vierzeitenpfennig genannt, beträgt nach einer Notiz in den Akten jetzt 13 Pfennig je Person für 2 Personen (Ehepaar?) 25 Pfennig jährlich und wird durch besondere Boten eingesammelt. Das Einkommen des Pfarrers in Klein Gartz sah auch das Konsistorium als durchaus zufriedenstelland an, denn der Superintendent in Salzwedel teilte (AS.) am 20.3.1857 dem Pfarrer Ulrich mit, daß das Konsistorium am 15.5.1856 seinem Vorgänger Engelmann ein Ruhegehalt von 450 Thalern zugesprochen habe, die Ulrich aus den Einkünften der Pfarre in Vierteljahresraten dem Engelmann auszahlen soll.

Die Amtseinführung von Pastor Ulrich nahm der Superindendent vor, der am 16.4.1857 Ulrich aufforderte, die entstandenen Kosten von 8 Thalern (3 Th. Reisekosten zur Lokalprobe, 3 Th. für die Reise zur Introduktion und 2 Th. Gebühr für die Lokalprobe) vom Ortsschulzen anzufordern. Der den Superintendenten begleitende Oberküster hatte Anspruch von insgesamt 30 Gr. (15 Gr. von der mater und je 7 Gr. 6 Pf. von den beiden Filiaien).

Die Schulen in Brandenburg, PreuBen waren zunächst Bestandteil der Kirchen. Owohl sich im 19. Jahrhundert-der finanzielle Aufwand des Staates an der Unterhaltung der Schulen laufend erhöhte, blieb die Aufsicht des Pfarrers über den Schulbetrieb bis ins 20 Jhd. erhalten.

Aut der Synode von 1827 in Salzwedel wurde der schlechte Zustand der Schulen in baulicher Hinsicht bemängelt, aber auch die Qualität der Lehrer, die ungeeignet und schlecht besoldet sind. Die Kinder, die 12 Jahre ihres Lebens in Unwissenheit verbringen, seien zu beklagen. Die Schullehrer, die um 1803 nur zwischen 10 - 100 Thaler im Jahr erhielten (7), haben den Beruf nur neben ihrem Hauptberuf ausgeübt. Ihre Fähigkeiten waren äußerst dürftig. Erst 1824 wurden mit Hilfe der Regierung in Magdeburg Präparandenanstalten für Lehrerbildung eingerichtet, die Besoldung wurde verbessert. Zunächst waren Kirchen, Gemeinde und Patrone gehalten, für die Besoldung allein aufzukommen. Ein groBes Interesse an einem geordneten Schulbetrieb kann man keinem der Beteiligten zunächst unterstellen.

Da die Kirchenakten nur bis etwa 1800 zurückgehen, kann man für die Zeit vorher keine Angaben machen. Später wurde das Amt des Schulleiters in Klein Gartz vom Küster wahrgenommen. Vermutlich begann der Unterricht in bescheidenem Umfange und unregelmäßig an Wintertagen. Die Kirchenakten enthalten meist nur Unterlagen über die materielle Ausstattung der Küster, aus denen man allerdings einiges entnehmen kann. Die nachfolgende in Abschrift und verkürzt gezeigte Urkunde vom 25.12.1812 z.B. bringt ein Mal die Namen aller Bauern zu dieser Zeit, als Zeugnis aus westfälischer Zeit zeigt sie, daß etwa ab

weiter.... Naturalabgaben der einzelnen Höfe an den Lehrer (Küster) zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes (1812)
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