Chronik der Kirchengeschichte von Klein Gartz
Seite -0-/-1-/-2-/-3-/-4-/ -5-/-6-/ -7-/-8-/ -9-/-10-/-11-/-12-/ -13-/-14-/-15-/ -16-/
                              --- 1 --- 
Eine besondere Observanz, wonach die Kirche zunächst, Patron und Gemeinde in subsidium auch die Kosten für Pfarrbauten zu bestreiten habe, ist nicht nachgewiesen. Zwar gibt es nach dem Kircherechnungsbuch von Klein Gartz seit 1734 wiederholt Ausgaben bei Bauten am Pfarrhaus, die aus Kirchengeldern bestritten werden. Dies ist jedoch keine Observanz, sondern ein widerrechtlicher Eingriff in das Kirchenvermögen. Die Zahlungen nahm meist der Pfarrer allein ohne Beteiligung der Kirchengemeinde vor. Nach dem Kgl. Reskript vom 11.2.1710, der Konsistorialordnung und der Verfügung des Konsistoriums vom 7.2.1711 soll zu den Pfarrbauten kein Zuschuß aus der Kirchenkasse gewährt werden. Da das Oberkonsistorium über die Kosten und deren Begleichung nicht informiert war, konnte sich gegen den Erlaß vom 7.2.1711 auch kein Observanz bilden. ( )

Die Observanz spielte im Rechtsleben immer noch eine wichtige Rolle. Als der Patrone von Klein Gartz, Major a.D. Alfred Cuno Paridam v. d. Knesebeck (Vergl. S. ) 1883 verstarb, forderte seine Witwe den Pfarrer Ulrich in Klein Gartz auf, 4 Wochen lang um, die Mittagszeit in 3 Pulsen läuten zu lassen. Nach einem weiteren Schreiben vom 23.1.1884 soll, Ulrich die Rechnung für das verlangte Geläute dem Gutsvorsteher Steffen einreichen. Anstelle der observanzmäßig zu erstattenden Tonne Bier soll Geld gezahlt werden.

Die Liste der Pfarrer in K1ein Gartz beginnt erst mit der Reformation. Kirchenbücher wurden erst ab 1634 geführt. Die beiden ersten Pfarrer Biermann und Albinus sind lediglich durch die GKV und die Rechtssprechung des Patrimonialgerichts bekannt. Biermann wird als Pfarrer von Graz bezeichnet, auch entrichtete Vissum bereits 1375 nach dem Landbuch eine Abgabe an einen Pfarrer in Garz, es ist aber ziemlich ausgeschlossen,’ daß sie im Dort residierten, denn es gab dort noch 1541 kein Pfarrhaus ( S. ).

Wie sich das religiöse Leben auf dem Dorf vor der Reformation abspielte, wissen wir nicht. Aus bekannten Fakten ist zu entnehmen, daß der Patron den Prediger für einen bestimmten Patronatsbereich aus der Geistlichkeit, den Ordensgeistlichen oder den Altaristen in der Stadt auswählte (vocierte). Der Geistliche, das Kloster oder der Altar wurden vom Patron mit einer bestimmten Rente bedacht. Auch die Überlassung von 2 Hufen Land an die Kirche soll bereits in Karolinger Zeit vorgeschrieben und bei der Missionierung durch die Askanier und den altmärkischen Adel übernommen worden sein ( ) . Der bestellte Geistliche nahm seine Pflichten vom Sitz seines Klosters oder seiner Kirche in der Stadt aus wahr. Er besuchte seine Gemeinde, um in der Ortskirche die Messe zu lesen und die Sakramente zu spenden und die Beichte abzunehmen. Vermutlich waren die Bauern zur Speisung des Predigers und auch zu kleinen Naturalspenden verpf1ichtet, was als Gewohnheitsrecht bis in das 19. Jahrh. fortbestand.


weiter.... Die Pfarrer in Gartz
zurück zur Hauptseite