Chronik der Kirchengeschichte von Klein Gartz
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1810 im Königreich eine Art Grundbuch (Hypothekenkonservation) geführt wurde, in das nach einem Erlaß alle Lasten eines Grundstücks eingetragen werden sollten. Diese Bücher ersetzten die vorher bei den partimoniaigerichten, die aufgelöst wurden, geführten Hypothekenbücher. Bereits diese waren ein Fortschritt gegenüber den "Verschreibungen" früherer Zeit, die bei Kirchen und Städten aufgewahrt wurden.

Im Anschluß an die Urkunde von 1812 werden einige weitere Urkunden wiedergegeben, die in ihrer Gesamtheit ein Bild von der Entwicklung des Schulwesens in Klein Gartz geben.

  
                               Acta generalia 
     betreffend die über die zu Klein - Gartz an die dortige Küsterey jährlich 
     zu leistende Praestationen 

     Stempelsteuerabdruck 
     Königreich Westfalen 
     25 Centimen 
   
     * Verhandelt Salzwedel am 25.5.1812 im Friedensgericht, Bureau des 
     landcontons daselbst
 
     In heutiger Audienz erschienen aus dem Dorf Klein - Gartz folgende zur 
     Anerkennung ihrer jährlich an den zeitigen Küster daselbst zu leistenden 
     Prästation vorgeladenen Personen, welche auf Befragen eingestanden, 
     als nemlich  

     Hof 1   der Ackermann Johann Joachim Stein, hat zum Nachbarn den 
             Ackermann Erdmann Neiling und liegt am Ende des Dorfes. Er müßte 
             dem Küster jährlich zu Klein - Gartz 
             a)  6  Metzen Roggen altes Maaß 
             b)  1  Wurst und 1 Brodt zu Weynachten 
             c)  3 Eier auf Ostern 
             liefern. 
             praelect (vorgelassen) retihabet (genehmigt) 
             gez. J.J. Stein 

     Hof 2   der Ackermann Erdmann Neuling mit den Nachbarn Ackerleute 
             Johann Joachim Stein und Hans Pagels. 
             Er muBte dem dasigen Küster jährlich 
             a) 8 Metzen Roggen altes Maaß 
             b) 1 Wurst und 1 Brodt zu Weynachten 
             c) 3 Eier auf  Ostern entrichten 

             praelect, ratih. und war Schreibens unkundig" 
Es folgen die Hofbesitzer der Höfe 3 und 4, 6 bis 14,.16 mit gleichem Wortlaut. von allen Höfen wird die gleiche Menge Brot, Wurst und Eier gegeben. Die Roggenabgaben differenzieren etwas, sie sind auf die Grö8e der Höfe abgestellt und betragen:

  14 Metzen bei Hof 13                      ( 3 1/2 Hufen)
  12 Metzen bei Hof 4                       ( 3 Hufen )
  10 Metzen bei Hof 10                      ( 2 1/2 Hufen)
   8 Metzen bei den Höfen 2,3,6,8,11,12,14  (2 Hufen )
   6 Metzen bei den Höfen 1 und 9           ( 1 1/2 Hufen)
   4 Metzen bei den Höfen 7 und 16          ( 1 Hufe ) 
   

weiter.... Die Namen der Bauern auf den Höfen
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