Chronik der Kirchengeschichte von Klein Gartz
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     Tüchtigkeit und guten Lebenswandels die erforderlichen Zeugnisse 
     beigebracht hatte, so wird derselbe kraft dessen zum Küster und 
     Schullehrer zu Klein Gartz vociert und ihm diese Steile übertragen, auch 
     ihm zur Pflicht gemacht, nach dessen Vermögen treu und fieißig seine 
     Dienste vorzustehen und alle, die ihn + haben, sowohl der Superintendent 
     und Prediger den schuldigen Respekt und Gehorsam zu beweisen, sich eines 
     sittsamen Lebenswandels zu befleißigen, der Gemeinde und den Schulkindern 
     mit gutem Beispiel vorangehen, 
     1. in specie, der ++++ Gottesdienste besorgen, er den Herrn Prediger bei 
        allen Verrichtungen zu begleiten 
     2. auf Reinlichkeit der Kirche sehen, die Lichter auf dem Altar bei 
        Abendmahl und anderer feierlichen Gelegenheit anzünden, den Altarplatz 
        waschen, + auch das Geläute besorgen und 
     3. den Unterricht der Schufjugend sowohl im Winter als Sommerhalbjahr 
        fleißig und redlich ausüben, überhaupt aber wie einem treuen, fleißigen
        und gewissenhaften Küster verpflichtet und gebührt, sich betragen, die 
        Versicherung erteilt, daß zur +++ mit dem Küsteramt und Schuldienst zu 
        Klein Gartz verknüpfte Emolument, so wie seine Vorgänger genossen 
        oder genieBen können, zu gewärtigen und zu Genuß haben sollte.

  
     Diese Emolumente bestehen 
     I.   Baare Geld Einnahme 
          a. für Kirchendienst in Klein Gartz 12 Groschen 
          b. für Kirchendienst in Königstedt  12 Groschen 
          c. für Kirchendienst in Vißum        6 Groschen 
          d. für reglementmäBiges Schulgeld   5-17,5- 2/3 
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     II.  Naturalien 
          A. Pächte auf Michaelis 
          a. aus Klein Gartz  7  Scheffel Roggen alter Maaß 
          b. aus Königstedt   7      "  
          c. aus Vißum        4      " 

          B. Wurst und Brodt zu Weihnachten 
          a. aus Klein Gartz 14 Brodte und 14 Würste 
          b. aus Königstedt 1 1/2 Brodte und 9 1/2 Würste oder 
             für jede Wurst und Brodt 3 Gr. 
          c. aus Vissum 3 1/2   Brodte und 6 1/2 Würste  

          C. Ostereier 
             aus Klein Gartz von jedem Hof 4 Eier macht 56 
             aus Königstedt  von jedem Hof 4 Eier macht 28 
             aus Vißum       von jedem Hof 4 Eier macht 32? 

     IlI. Freier Wohnung im Küster und Schulhaus mit dem daran befindlichen 
          Garten und einem + (Acker'?) vor dem + 

     IV.  Hut und Weidefreiheit für 1 Kuh, 1 Schwein und 8 Schafe 

     V.   Accidentien
 
          1. von einer Trauung      8 Gr. 
          2. von einer Leiche       6 Gr.  
          3. von einer Kindtaufe    6 Gr. 
          4. von einem Kirchgang         6 Pfg.  
          5. von einer Privatkommunion   3 Pfg.  
NB: Bei Hochzeit, Leichenbegräbnis, Kindtaufe und Kirchgang muß dem Küster 1 Mahlzeit gegeben werden oder, wenn derselbe +, 6 Gr. bezahlt werden.

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