Tüchtigkeit und guten Lebenswandels die erforderlichen Zeugnisse
beigebracht hatte, so wird derselbe kraft dessen zum Küster und
Schullehrer zu Klein Gartz vociert und ihm diese Steile übertragen, auch
ihm zur Pflicht gemacht, nach dessen Vermögen treu und fieißig seine
Dienste vorzustehen und alle, die ihn + haben, sowohl der Superintendent
und Prediger den schuldigen Respekt und Gehorsam zu beweisen, sich eines
sittsamen Lebenswandels zu befleißigen, der Gemeinde und den Schulkindern
mit gutem Beispiel vorangehen,
1. in specie, der ++++ Gottesdienste besorgen, er den Herrn Prediger bei
allen Verrichtungen zu begleiten
2. auf Reinlichkeit der Kirche sehen, die Lichter auf dem Altar bei
Abendmahl und anderer feierlichen Gelegenheit anzünden, den Altarplatz
waschen, + auch das Geläute besorgen und
3. den Unterricht der Schufjugend sowohl im Winter als Sommerhalbjahr
fleißig und redlich ausüben, überhaupt aber wie einem treuen, fleißigen
und gewissenhaften Küster verpflichtet und gebührt, sich betragen, die
Versicherung erteilt, daß zur +++ mit dem Küsteramt und Schuldienst zu
Klein Gartz verknüpfte Emolument, so wie seine Vorgänger genossen
oder genieBen können, zu gewärtigen und zu Genuß haben sollte.
Diese Emolumente bestehen
I. Baare Geld Einnahme
a. für Kirchendienst in Klein Gartz 12 Groschen
b. für Kirchendienst in Königstedt 12 Groschen
c. für Kirchendienst in Vißum 6 Groschen
d. für reglementmäBiges Schulgeld 5-17,5- 2/3
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II. Naturalien
A. Pächte auf Michaelis
a. aus Klein Gartz 7 Scheffel Roggen alter Maaß
b. aus Königstedt 7 "
c. aus Vißum 4 "
B. Wurst und Brodt zu Weihnachten
a. aus Klein Gartz 14 Brodte und 14 Würste
b. aus Königstedt 1 1/2 Brodte und 9 1/2 Würste oder
für jede Wurst und Brodt 3 Gr.
c. aus Vissum 3 1/2 Brodte und 6 1/2 Würste
C. Ostereier
aus Klein Gartz von jedem Hof 4 Eier macht 56
aus Königstedt von jedem Hof 4 Eier macht 28
aus Vißum von jedem Hof 4 Eier macht 32?
IlI. Freier Wohnung im Küster und Schulhaus mit dem daran befindlichen
Garten und einem + (Acker'?) vor dem +
IV. Hut und Weidefreiheit für 1 Kuh, 1 Schwein und 8 Schafe
V. Accidentien
1. von einer Trauung 8 Gr.
2. von einer Leiche 6 Gr.
3. von einer Kindtaufe 6 Gr.
4. von einem Kirchgang 6 Pfg.
5. von einer Privatkommunion 3 Pfg.
NB: Bei Hochzeit, Leichenbegräbnis, Kindtaufe und Kirchgang muß dem Küster 1 Mahlzeit gegeben
werden oder, wenn derselbe +, 6 Gr. bezahlt werden.
weiter....
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