Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:
"Demnach der Gemeinde zu Gartz, Königstedt und Vißum auf erleget, eine Küsterey zu bauen, damit
man in der ... einen Küster halten könnte, der nicht a1leine in der Kirche sein Brot verrichte,
sondern auch die Jugend im Catechismus, Lesen und Beten unterweise und sie aber wegen ihrer
quotisation, was ein jedes Dorf dazu geben sollte, in Irrung geraten. Also sind sie heute
dato, nachdem sie allerseits ihre Noth ... dem Hauptmann der Altmark an und vorgebracht, dahin
verglichen worden, daß für dies Mal, weil das Dorf Gartz die Stelle zum Küsterhaus und Garten
allein hergeben und ohne Zuthun der anderen Dörfer sein Vieh halten muß, zu gleichen Theilen
auf sich nehmen und tragen sollen, bis die Küsterey vollkommlichen Stande gebracht worden.
Hiernebst aber, wenn sie einma1 aufgebauet und zur perfection gebracht, soll hernach, wenn daran
etwas zu reficiren oder auch die Küsterey de nove erbauet werden sollte, ein jedes Dorf und pro
portion, wie es mit dem Pfarrhaus gehalten wird, das seine tun, daß nämlich Klein Gartz als
mater die Hälfte auf sich nehmen und die andere Hälfte auf die beiden Filialen falle. Was die
Hüte des Küsterviehs anreihet, ist das Dorf Gartz anheischig geworden, dem Küster jederzeit 2
Kühe, 8 Zuchtschafe und 2 Schweine frey hüten zu lassen, würde er aber mehr Vieh halten, so thut
ihm das Hütelohn dafür zu entrichten obliegen. "
Urkundlich ist dieser Vergleich vom Hauptmann der Altmark unterschrieben und mit dessen Petschaft
gesiegelt:
"Geschehen Tylsen, den 25. November 1650
De von dem Knesebeck"
Das Pfarrhaus wurde 1749 erstellt. Dies geht hervor aus einer Inschrift im Balken des
westlichen Einganges, die heute wegen der Verwitterung kaum zu entziffern ist. Pfarrer Schapper
hat die Inschrift von einem Amtskollegen deuten lassen.
Sie lautet:
Auspiciis dei O(mnipotentis) M(aximi ) et gen(erosorum)
patr(onorum) top(i)ar(iorum) in Tilsen, domus daec a fund
amento exstructa est, aedificatam acc(epit) T.A.F. Roth
H(oc) t(empore) pastor A(nimans) r(everendus) s(ervator)
MDCCXIX d. XXVI Jun(ii). J(esus) j(uva) vos.
Übersetzung:
Mit Hilfe des allmächtigen großen Gottes und der edlen
Kirchenpatrone C.L. und F.G. v. d. Knesebeck, Patronats-
und Gutsherren zu Tylsen, ist dies Haus von Grund auf
errichtet worden. Das hat in seine Obhut genommen T.A. F.
Roth, derzeitiger Pastor und Ehrwürden am 26. Juni 1749.
Jesus helfe Euch.
Eine weitere ältere Urkunde aus dem Jahre 1778 gibt einen Vertrag zwischen Patron und Kirche
wieder. Das Patronat brachte dem Patron keine materiellen Vorteile. Die Abhängigkeit des Pfarrers
vom Patron gab jedoch letzterem die Gewähr, daß Einflüsse vom Kirchenvolk ferngehalten wurden,
die sich nachteilig für den Patron hätten auswirken können. Insofern waren Kirche und später das
Militär Verbündete der Obrigkeit.
weiter.... Vergleichsvorschläge 1778 zwischen v.d. Knesebeck und
dem tylsenschen Patronatspfarrer und weitere Urkunden.
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