Chronik der Kirchengeschichte von Klein Gartz
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Wie bereits geschildert, bestand für längere Zeit nach der Reformation ein Gegensatz zwischen Patron und Superintendenten, weil ersterer auf das Recht, die Pfarrer in seinem Patronatsbereich einzusetzen, nicht verzichten wollte. So war der Pfarrer einmal abhängig vom Patron, der ihn berief und - wenigstens zum Teil - alimentierte, und dem Superintendenten, der ihn beaufsichtige.

Wie die Pfarrer selbst ihre Situation einschätzten, geht aus der Niederschrift einer Synodalversammlung hervor, die am 24./25.9.1827 in Salzwedel mit den 32 Dorfkirchen der vereinigten Synoden der Alt- und Neustadt stattfand. Unter den Teilnehmern befand sich auch Pastor Engelmann aus Klein Gartz. Es zeigen sich starke Vorberhalte gegenüber den Patronen, denn "sie stehen unstreitig der Beförderung des würdig Geistlichen auf eine bessere Stelle im Wege, bewirken nicht selten eine dem Prediger unwürdige Abhängigkeit von einem Mann, der oft nicht weniger als Achtung verdient, indem jetzt Menschen aus allen Ständen und von der niedrigsten Mildung Patronatsrecht durch Ankauf von Gütern erlangt haben. Es würde daher nach unserer Ansicht den geistlichen Stand und das kirchliche Leben mächtig empor bringen, wenn alle Pfarren königlichen Patronats wären und das Vorschlagsrecht den Synoden übertragen würde. Auf jeden Fall würde es selbst bei der etwaigen Beibehaltung des Privatpatronats sehr zweckmäßig sein, wenn den Synoden das Vorschlagsrecht bzw. Bestätigung einer Patronatspfarre gegeben oder wenn der Patron kein anderes Subjekt für seine Pfarre erwählen könne als ein solches, das von der Synode der Stelle würdig erklärt würde. Diese letzte Maßregel würde selbst für königliche Pfarren sehr anwendbar sein, es würde viele grobe Mißbräuche verhindern. Ohne einen ersten Schritt dieser Art zu tun, wird es mit der Veredlung des geistlichen Standes nur langsam gehen.

Die Synode beklagt, da8 es schlecht dotierte Pfarren gibt, die Not leiden. Die Forderung nach Staatshilfe wird erhoben. Der Staat habe Einkünfte aus den Domänen, die er vorher nicht hatte. (Ein Hinweis auf die westfäiische Zeit,als die Domäneneinkünfte dem Königreich Westfalen und napoleonischen Gefolgsleuten zuflossen). Eine selbständige Kasse für Kirchen und Schulwesen wird gefordert. Das Verhältnis zwischen Geistlichkeit und Behörden muß neu geregelt werden, Befehle sollten nicht von der Regierung, sondern vom Konsistorium kommen.

Nicht nur mit den Patronen und der Regierung waren die Pfarrer unzufrieden, auch die Gemeindemitglieder, durch den Schulunterricht und durch Wohlstand nach den Agrarreformen selbstsicher geworden, machten hin und wieder zu schaffen. Bauern aus Königstedt, Rademin und Ladekath (Ladekath gehörte eine Zeit lang als Filiale zu Klein Gartz, Rademin war wohl nur vorübergehend durch die Kirche in Klein Gartz vertreten) taten sich gegen den Pfarrer in Klein Gartz zusammen. Sie wollten feststellen lassen, ob sie wirklich verpflichtet seien, bei der Einsegnung ihrer Kinder dem Pfarrer eine Gans zu liefern.
Auf ihre Klage gegen die Kirche zu Klein Gartz,
       vertreten durch Pastor Ulrich, 
       die Kirchenvorsteher Neuling und Pagels, 
       den Patron v.d. Knesebeck 
entschied das Kreisgericht zu Salzwedel am 26. September 1860: "Es bleibt bei der Observanz, daß bei der Einsegnung eines leiblichen Kindes vom Pfarrer eine Gans verlangt werden kann. Es handelt sich um keine freiwiliige Leistung." Das Appellationsgericht in. Magdeburg bestätigte das vorgenannte Urteil am 12.3.1861.
U.a. stützt sich das Urteil auf die Zeugenaussage des Pastors emeritus Engelmann und seiner Tochter Bertha sowie des Altsitzers Lange vom Hot 10 in Klein Gartz, die bekundeten, bei der Einsegung eine Gans erhalten bzw. gegeben zu haben. Lange, damals 64 Jahre alt, Altsitzer auf dem Hof, den er 34 Jahre bewirtschaftet habe, erinnert sich, daß bei mdestens 4 seiner 6 Kinder die Gans bei der Einsegnung geliefert worden sei.

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