Wie bereits geschildert, bestand für längere Zeit nach der Reformation ein Gegensatz zwischen
Patron und Superintendenten, weil ersterer auf das Recht, die Pfarrer in seinem
Patronatsbereich einzusetzen, nicht verzichten wollte. So war der Pfarrer einmal abhängig vom
Patron, der ihn berief und - wenigstens zum Teil - alimentierte, und dem Superintendenten,
der ihn beaufsichtige.
Wie die Pfarrer selbst ihre Situation einschätzten, geht aus der Niederschrift einer
Synodalversammlung hervor, die am 24./25.9.1827 in Salzwedel mit den 32 Dorfkirchen der
vereinigten Synoden der Alt- und Neustadt stattfand. Unter den Teilnehmern befand sich auch
Pastor Engelmann aus Klein Gartz. Es zeigen sich starke Vorberhalte gegenüber den Patronen,
denn "sie stehen unstreitig der Beförderung des würdig Geistlichen auf eine bessere Stelle im
Wege, bewirken nicht selten eine dem Prediger unwürdige Abhängigkeit von einem Mann, der oft
nicht weniger als Achtung verdient, indem jetzt Menschen aus allen Ständen und von der
niedrigsten Mildung Patronatsrecht durch Ankauf von Gütern erlangt haben. Es würde daher nach
unserer Ansicht den geistlichen Stand und das kirchliche Leben mächtig empor bringen, wenn alle
Pfarren königlichen Patronats wären und das Vorschlagsrecht den Synoden übertragen würde. Auf
jeden Fall würde es selbst bei der etwaigen Beibehaltung des Privatpatronats sehr zweckmäßig
sein, wenn den Synoden das Vorschlagsrecht bzw. Bestätigung einer Patronatspfarre gegeben oder
wenn der Patron kein anderes Subjekt für seine Pfarre erwählen könne als ein solches, das von der
Synode der Stelle würdig erklärt würde. Diese letzte Maßregel würde selbst für königliche Pfarren
sehr anwendbar sein, es würde viele grobe Mißbräuche verhindern. Ohne einen ersten Schritt dieser
Art zu tun, wird es mit der Veredlung des geistlichen Standes nur langsam gehen.
Die Synode beklagt, da8 es schlecht dotierte Pfarren gibt, die Not leiden. Die Forderung nach
Staatshilfe wird erhoben. Der Staat habe Einkünfte aus den Domänen, die er vorher nicht hatte.
(Ein Hinweis auf die westfäiische Zeit,als die Domäneneinkünfte dem Königreich Westfalen und
napoleonischen Gefolgsleuten zuflossen). Eine selbständige Kasse für Kirchen und Schulwesen wird
gefordert. Das Verhältnis zwischen Geistlichkeit und Behörden muß neu geregelt werden, Befehle
sollten nicht von der Regierung, sondern vom Konsistorium kommen.
Nicht nur mit den Patronen und der Regierung waren die Pfarrer unzufrieden, auch die
Gemeindemitglieder, durch den Schulunterricht und durch Wohlstand nach den Agrarreformen
selbstsicher geworden, machten hin und wieder zu schaffen. Bauern aus Königstedt, Rademin und
Ladekath (Ladekath gehörte eine Zeit lang als Filiale zu Klein Gartz, Rademin war wohl nur
vorübergehend durch die Kirche in Klein Gartz vertreten) taten sich gegen den Pfarrer in Klein
Gartz zusammen. Sie wollten feststellen lassen, ob sie wirklich verpflichtet seien, bei der
Einsegnung ihrer Kinder dem Pfarrer eine Gans zu liefern.
Auf ihre Klage gegen die Kirche zu Klein Gartz,
vertreten durch Pastor Ulrich,
die Kirchenvorsteher Neuling und Pagels,
den Patron v.d. Knesebeck
entschied das Kreisgericht zu Salzwedel am 26. September 1860: "Es bleibt bei der Observanz, daß
bei der Einsegnung eines leiblichen Kindes vom Pfarrer eine Gans verlangt werden kann. Es handelt
sich um keine freiwiliige Leistung." Das Appellationsgericht in. Magdeburg bestätigte das
vorgenannte Urteil am 12.3.1861.
U.a. stützt sich das Urteil auf die Zeugenaussage des Pastors emeritus Engelmann und seiner
Tochter Bertha sowie des Altsitzers Lange vom Hot 10 in Klein Gartz, die bekundeten, bei der
Einsegung eine Gans erhalten bzw. gegeben zu haben. Lange, damals 64 Jahre alt, Altsitzer auf dem
Hof, den er 34 Jahre bewirtschaftet habe, erinnert sich, daß bei mdestens 4 seiner 6 Kinder die
Gans bei der Einsegnung geliefert worden sei.
weiter.... Das Einkommen des Pfarrers
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