Chronik der Kirchengeschichte von Klein Gartz
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     Urkundlich ist vorstehende Bestallung unter meiner des Patrons 
     eigenhändiger Unterschrift und angebrachtem Wappendruck ausgefertigt. 
                     Tylsen, den 12. Januar 1821 
                             gez. Unterschrift 
                     Reichsfreiheit v. d. Knesebeck 

1842 nahm Pastor Engelmann eine Schulvisitation vor. Es war wohl ein strenger Herr, denn seine Beurteilung war - wie auch bei den anderen Schulen seines Bereiches - nicht sehr wohlwollend. Am Prüfungstage gab es 2 Klassen mit je 16 Schülern, von denen 3 und 4 Kinder fehlten. Seine Beurteilung in den einzelnen Fächern lautet:
 
Gesang:      sehr gut                 Schreiben: besser als früher 
Leseübungen: ausreichend              Rechnen: 
Gedächtnisübungen: mangelhaft   im Kopf gut 
Bibelkunde: unvollständig       an der Tafel schlecht 
deutsche Sprache: schlecht            Geographie: im allgemeinen etwas 
Naturgeschichte und andere nützliche Kenntnisse: wie bei der Geographie 
Engelmann bemerkt weiter: Die Schule ist im ganzen nicht schlecht. Es sind größtenteils noch kleine Kinder in derselben. Die wenigen großen sind aus anderen Gemeinden, hier dienend in die hiesige Schule versetzt worden, die gewöhnlich wenige Kenntnisse mitbringen. Der Lehrer ist treu und fleißig und er auch nicht zu den geschicktesten gehört, durchaus nützlich.

Wann ein regelmäßiger Schulunterricht in Klein Gartz aufgenommen wurde, ist schwer zu sagen. Ein großes Engagement bei den Beteiligten, Patron, Pfarrer, Küster und Bauern darf man anfangs nicht unterstellen. Wenn man auch die Fähigkeit, seinen Namen zu schreiben, nicht mit der Fähigkeit des Lesens und Schreibens gleichsetzen kann, so kann man vielleicht doch einiges daraus herleiten, daß 1812 von 14 Bauern nur 2 (S. ), 1830 dagegen von 11 Bauern bereits 9 ihren Namen schreiben konnten (S. ). Vermutlich begann der Unterricht in sehr bescheidenem Umfang und unregelmäBig an wenigen Tagen, zunächst wohl nur im Winter, wobei im Unterricht die Religion im Vordergrund stand. Unter allem Vorbehalt kann man den Beginn trühestens einige Jahre vor 1800 ansetzen.

Der Anstellungsvertrag des Küsters und Schullehrer Carl Franz Josef Becker aus Hadmersleben von 1875 bringt schon einen großen Fortschritt: der Staat beteiligt sich an der Besoldung. Die Aufgaben als Küster und Schullehrer werden im Vertrag getrennt aufgeführt. Er hat

 
      als Küster 

      1. an Festtagen den Gemeindegesang zu leiten, mit den größeren 
         Schulkindern 
         die liturgischen Chöre aufzuführen 
      2. an Nachmittagen des 1. Oster- und Pfingsstages nach alter Observanz 
         Gottesdienst in der Kirche durch Vorlesung einer Predigt abzuhalten. 
      3. den Prediger zu unterstützen, notfalls ihn zu vertreten, 
      4. nach Observanz das Läuten zu den Gottesdiensten an Sonn- und 
         Feiertagen 
         zu besorgen, auch am Abend vorher einzuläuten und an Wochentagen 
         gemäß 
         Verfügung des Konstistoriums das tägliche Morgen- Mittag- und 
         Abendläuten zu übernehmen. 
      5. das Reinigen der Kirche zu allen Festagen auszuführen, 
      6. die Aufsicht über das Kirchengebäude zu führen, 

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