Urkundlich ist vorstehende Bestallung unter meiner des Patrons
eigenhändiger Unterschrift und angebrachtem Wappendruck ausgefertigt.
Tylsen, den 12. Januar 1821
gez. Unterschrift
Reichsfreiheit v. d. Knesebeck
1842 nahm Pastor Engelmann eine Schulvisitation vor. Es war wohl ein strenger Herr, denn seine
Beurteilung war - wie auch bei den anderen Schulen seines Bereiches - nicht sehr wohlwollend. Am
Prüfungstage gab es 2 Klassen mit je 16 Schülern, von denen 3 und 4 Kinder fehlten. Seine
Beurteilung in den einzelnen Fächern lautet:
Gesang: sehr gut Schreiben: besser als früher
Leseübungen: ausreichend Rechnen:
Gedächtnisübungen: mangelhaft im Kopf gut
Bibelkunde: unvollständig an der Tafel schlecht
deutsche Sprache: schlecht Geographie: im allgemeinen etwas
Naturgeschichte und andere nützliche Kenntnisse: wie bei der Geographie
Engelmann bemerkt weiter: Die Schule ist im ganzen nicht schlecht. Es sind größtenteils noch
kleine Kinder in derselben. Die wenigen großen sind aus anderen Gemeinden, hier dienend in die
hiesige Schule versetzt worden, die gewöhnlich wenige Kenntnisse mitbringen. Der Lehrer ist treu
und fleißig und er auch nicht zu den geschicktesten gehört, durchaus nützlich.
Wann ein regelmäßiger Schulunterricht in Klein Gartz aufgenommen wurde, ist schwer zu sagen. Ein
großes Engagement bei den Beteiligten, Patron, Pfarrer, Küster und Bauern darf man anfangs nicht
unterstellen. Wenn man auch die Fähigkeit, seinen Namen zu schreiben, nicht mit der Fähigkeit des
Lesens und Schreibens gleichsetzen kann, so kann man vielleicht doch einiges daraus herleiten,
daß 1812 von 14 Bauern nur 2 (S. ), 1830 dagegen von 11 Bauern bereits 9 ihren Namen schreiben
konnten (S. ). Vermutlich begann der Unterricht in sehr bescheidenem Umfang und unregelmäBig an
wenigen Tagen, zunächst wohl nur im Winter, wobei im Unterricht die Religion im Vordergrund
stand. Unter allem Vorbehalt kann man den Beginn trühestens einige Jahre vor 1800 ansetzen.
Der Anstellungsvertrag des Küsters und Schullehrer Carl Franz Josef Becker aus Hadmersleben von
1875 bringt schon einen großen Fortschritt: der Staat beteiligt sich an der Besoldung. Die
Aufgaben als Küster und Schullehrer werden im Vertrag getrennt aufgeführt. Er hat
als Küster
1. an Festtagen den Gemeindegesang zu leiten, mit den größeren
Schulkindern
die liturgischen Chöre aufzuführen
2. an Nachmittagen des 1. Oster- und Pfingsstages nach alter Observanz
Gottesdienst in der Kirche durch Vorlesung einer Predigt abzuhalten.
3. den Prediger zu unterstützen, notfalls ihn zu vertreten,
4. nach Observanz das Läuten zu den Gottesdiensten an Sonn- und
Feiertagen
zu besorgen, auch am Abend vorher einzuläuten und an Wochentagen
gemäß
Verfügung des Konstistoriums das tägliche Morgen- Mittag- und
Abendläuten zu übernehmen.
5. das Reinigen der Kirche zu allen Festagen auszuführen,
6. die Aufsicht über das Kirchengebäude zu führen,
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