Vorstehende Vorschläge zum Vergleich zwischen mir und meinen tylsenschen Patronatspfarren
betreffend die gemachten Forderungen der letzteren acceptire und ratihabe (genehmige) ich
meinerseits als patronus gleichfalls in allen Punkten und Clauseln mit dem Versprechen, solchen
überall nachzukommen. Die +++ ich den gegenwärtigen diesfälligen Paktentwurf durch meine
eigenhändige Unterschrift und vorgedruckter Petschaft wohlwissentlich und wohlbedächtig vollzogen
habe.
Breslau, den 10.1.1778
Wilhelm Thomas Siegfried v.d. Knesebeck
Nachdem dato der Lieutnant des Kg1. Preußischen von Tauenzinschen Infanterie Regiment Herr
Wilhelm Thomas v.d. Knesebeck persönlich vor uns erschienen uns sich zu obenstehendem mit seiner
eigenen Unterschrift und beygedruckter Petschaft vollzogenen Vergleichs Vorschlag zwischen ihm
und seinen Patronatspfarren betr. der von letzteren gemachten Anforderungen ausdrücklich bekannt
hat, mit der dabey wiederholten Erklärung, daß er den Inhalt überall genehmigt, so haben wir
dieses auf dessen eigenen Abverlangen hiermit unter des Regiments gebräuchlichem Siegel und
unserer eigenhändigen Unterschrift in vim recognitionis judicialis (zur recht1ichen Anerkennung)
beglaubigen wollen.
gez. Unterschrift
Obrister und Commandant des Regiments
Praedel, Auditeur desselben Regiments
Seine königliche Majästet, unser allergenädigster Herr, lassen hiar angeheftete Punctation des
Vergleichs zwischen dem Oberconsistorial Fiscal Voß zu Stendal nomine sämtlicher
Knesebeck - Tylsenscher Patronalspfarren und dem zeitigen patrono Lieutenant v. d. Knesebeck auf
Tylsen vom 24.11. a(nni) p(rassentis), nachdem dieselben bereits vorläufig approbirt worden,
hiermit und kraft dieses überall und in allen Puncten und Clauseln genädigst confirmieren, jedoch
mit dem ausdrücklichen Zusatz, daß zur Behebung der Bedenklichkeit, daß unter dem ersten Punkt
Zinsen und Zinsen von Zinsen nicht genommen werden können, es so zu vermitteln, daß der Debitor
die Zinsen baar zahlt und in continenti wieder anlehensweise zurückerhalte und wie das
geschehen, unter dem Vergleich zu notiren.>BR>
Gegeben Berlin, den 2.4.1778
v.d. Hagen
Die vorstehend auszugsweise wiedergegebene Urkunde enthält weitere Vereinbarungen für die
Patronatskirchen Tylsen, Gr. Wiebelitz, Bombeck, Seeben, Gestedt, Hettstedt, Rockenthin,
Everstorff, Ritzleben, Kerkau, Lübbars, Packebusch, Hagenau, Baars, die beinahe wörtlich
übereinstimmen, mit Ausnahme der Geldbeträge. Dabei ist eine Entscheidung des Kosistoriums
zitiert vom 16.11.1769,,daß 4% Zinsen zu vereinbaren seien, wenn in der Vergangenheit nicht
höher verzinst wurde.
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