Anhang 9
Die Wüstung* Krangen [4,12,20]
Das
Dorf Krangen wird urkundlich 1289, 1302, 1469 und 1496 erwähnt.
Im
Landbuch von 1375 wird Krangen weder als Dorf noch als Wüstung verzeichnet.
Die Ursache ist wahrscheinlich, daß die Dorfstelle zwar wüst war, das Land aber
von den Bauern der umliegenden Dörfer Groß und Klein Chüden, Jeebel, Jahrsau,
Pretzier und Buchwitz bewirtschaftet wurde.
Das
Dorf schrieb sich außer Krangen auch
Krancghe oder Kranghe. Der Name ist wendisch und bedeutet Kringel oder Kreis.
Von
1289 bis 1469 gehörte das Dorf der Familie von
der Schulenburg, im Jahr 1496 denen von
Gartow.
Einen
Teil der Fläche bewirtschafte um 1469 Gerke
Tengelmann aus Groß Chüden. Die Bauern der sechs Dörfer, die das Land der
Feldmark Krangen bewirtschafteten, bildeten eine eigene Gemeinde, deren Schulze
in Groß Chüden wohnte. Für diese Gemeinde hielt der Pfarrer aus Pretzier einmal
im Jahr am 1. Mai einen Gottesdienst unter dem Birnbaum der alten Dorfstelle,
so lange der Baum stand, später in der Kirche von Groß Chüden.
Das
Dorf lag etwa 800 nordwestlich von Pretzier. Dieser Teil der Feldmark gehört
heute zu Groß Chüden und heißt Backofenstückchen,
weil dort noch lange die Reste der alten Dorfstelle zu erkennen waren.
1579
besitzt die Kirche Pretzier sieben Enden
an der Krengelischen Feldmark und ein
Ende am Scheisselberg. Die Besitzer zahlten bis 1807 keine Steuern sondern
Pachten an das Rittergut Tylsen.
Die
Buchwitzer nutzten den größten Teil ihrer Ländereien im Krangen bis zur Separation
1849 gemeinschaftlich (siehe auch Anhang 5).
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*
Wüstung = ganz oder teilweise verlassene oder aufgegebene Siedlungsstätte/ Dorf
oder landwirtschaftlich genutzte Fläche