Anhang 9

 

 

Die Wüstung*  Krangen [4,12,20]

 

 

Das Dorf Krangen wird urkundlich 1289, 1302, 1469 und 1496 erwähnt.

 

Im Landbuch von 1375 wird Krangen weder als Dorf noch als Wüstung verzeichnet. Die Ursache ist wahrscheinlich, daß die Dorfstelle zwar wüst war, das Land aber von den Bauern der umliegenden Dörfer Groß und Klein Chüden, Jeebel, Jahrsau, Pretzier und Buchwitz bewirtschaftet wurde.

 

Das Dorf schrieb sich außer Krangen auch Krancghe oder Kranghe. Der Name ist wendisch und bedeutet Kringel oder Kreis.

 

Von 1289 bis 1469 gehörte das Dorf der Familie von der Schulenburg, im Jahr 1496 denen von Gartow.

 

Einen Teil der Fläche bewirtschafte um 1469 Gerke Tengelmann aus Groß Chüden. Die Bauern der sechs Dörfer, die das Land der Feldmark Krangen bewirtschafteten, bildeten eine eigene Gemeinde, deren Schulze in Groß Chüden wohnte. Für diese Gemeinde hielt der Pfarrer aus Pretzier einmal im Jahr am 1. Mai einen Gottesdienst unter dem Birnbaum der alten Dorfstelle, so lange der Baum stand, später in der Kirche von Groß Chüden.

 

Das Dorf lag etwa 800 nordwestlich von Pretzier. Dieser Teil der Feldmark gehört heute zu Groß Chüden und heißt Backofenstückchen, weil dort noch lange die Reste der alten Dorfstelle zu erkennen waren.

 

1579 besitzt die Kirche Pretzier sieben Enden an der Krengelischen Feldmark  und ein Ende am Scheisselberg. Die Besitzer zahlten bis 1807 keine Steuern sondern Pachten an das Rittergut Tylsen.

 

Die Buchwitzer nutzten den größten Teil ihrer Ländereien im Krangen bis zur Separation 1849 gemeinschaftlich (siehe auch Anhang 5).

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* Wüstung = ganz oder teilweise verlassene oder aufgegebene Siedlungsstätte/ Dorf oder landwirtschaftlich genutzte Fläche