Günter
Schröder: Apenburger Kirchengeschichte – Apenburger Pfarrer (1)
Der aktuelle Wechsel auf der Apenburger Pfarrstelle ist für
uns der Anlass, eine Artikelserie über die Apenburger Kirchengeschichte und,
soweit uns Informationen zur Verfügung stehen, auch über einige Pfarrer zu
schreiben. Quellen dafür sind Kirchenbücher, Kirchenliteratur und z.B. Danneils
Bücher über das Geschlecht derer von der Schulenburg.
Schriftliche Quellen über die Apenburger Kirchengeschichte sind erst seit der
Belehnung der Schulenburgs mit Beetzendorf und Apenburg (1351) zu finden. Die
älteste Glocke unserer Kirche, über die in den Artikeln über unsere Kirche bereits
geschrieben wurde, beweist jedoch, dass es den Ort mit einer Kirche bereits
vorher gegeben haben muss. Nach A. Eberhagen vom „Altmärkischen Verein
für vaterländische Geschichte“ ist die Glocke vor dem Stadtbrand von 1343
gegossen worden. Sie könnte also beim Absturz aus der brennenden Kirche beschädigt
worden sein.
Auch die Tatsache, dass die von Apenburg hier im Ort ansässig waren, weist auf
eine frühere Geschichte unseres Ortes hin. Schließlich beweist die Erwähnung
Apenburgs in einer Urkunde vom 24. Juli 1264, dass der Ort bereits damals eine
größere Bedeutung gehabt hat.
Die Schulenburgs nutzten von Anfang an die Kirche und ihre Priester zur Festigung
ihrer Position. Sie stärkten die Kirche durch zahlreiche Stiftungen, indem sie
z.B. Kalanden und Krankenhäusern Geld oder die Nutzung von Abgaben und Renten
vermachten. Sie nutzten aber auch Einkünfte der Kirche für ihre Zwecke. Darüber
gab es bei den Familientagen immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den
Vettern.
Mit den Kirchenordnungen (z.B. 1572 und 1642) schufen die Schulenburgs Richtlinien
für die Untertanen in den Dörfern. Die Kirchenordnung verpflichtete die Bewohner
zum regelmäßigen Kirchgang. „Jeder Unterthan soll am Sonntage mit Weib,
Kindern und Gesinde unfehlbar das Gotteshaus besuchen. Wer dies versäumt, oder
die Kirche vor beendigtem Gottesdienste verließe,..., zahlt 2 Gulden Strafe
an den Gemeinde=Kasten.“(Kirchenkasse) Damit die Bürger auf dem Wege dorthin
nicht vom Wege abkamen, durfte während des Gottesdienstes kein Bier oder Branntwein
ausgeschenkt werden. Geschah das doch, so musste der Krüger mit zwei Tonnen
Soltmann als Strafe büßen. Da durch diese Anordnungen die Kirche an Sonntagen
voll war, wurden nicht nur religiöse Inhalte, sondern auch Verordnungen und
Gesetze, die die Untertanen wissen sollten, von der Kanzel verkündet. Der sonntägliche
Gottesdienst war so auch eine wichtige Nachrichtenquelle für die Besucher.
Die Pfarrer waren für die Durchsetzung der Kirchenordnung verantwortlich. Es
gab zahlreiche „Tatsachen“ und „Tatbestände“, die mit
Kirchenstrafen belegt wurden: Gottesdienstverweigerung, zu späte Taufe (1642
mehr als 6 Tage nach der Geburt), zu viel Bier bei Familienfeiern (Wenn der
Ackermann mehr als 14 Tonnen bei einer Hochzeit oder mehr als zwei Tonnen bei
einer Taufe ausschenkte.) Vieh auf dem Kirchhofe, Sonntagsarbeit, Fluchen und
Schwören,...
Die Strafen wurden durch das Schulenburgische Gesamtgericht eingetrieben, nachdem
der Pfarrer oder ein Beauftragter die „Untaten“ angezeigt hatte.
Die Schulenburgs bekannten sich früh zur Reformation. So bekannte sich Mathias
der III. auf Altenhausen und Beetzendorf bereits sieben Jahre nach dem ersten
Auftreten Luthers zu dessen Lehre. Er berief 1524, also sieben Jahre nach dem
historischen Thesenanschlag zu Wittenberg, einen lutherischen Prediger aus Wittenberg.
Die schulenburgischen Herren bemühten sich nach einer Absprache aus dem Jahre
1572 darum, „alle Pfarren mit geschickten evangelischen Pfarrern zu versorgen.“
Der Herrschaft war es auch wichtig, die Pfarrer zu qualifizieren,
denn im Burgfrieden (der Familienversammlung) von 1642 wurde
die Klage laut, dass die Pfarrer auf den Dörfern, wenn sie einmal im Amt waren,
die Bibel beiseite legten. So könnten sie in ihren Predigten besser vom Pfluge
und von der Feldarbeit als über die christliche Glaubenslehre sprechen. Schon
ab 1584 wurden die Pfarrer verpflichtet, sich zu Galli, dem 24. März, in Beetzendorf
und Apenburg zu Tagungen über theologische Fragen zu treffen.
Zum Bereich Apenburg gehörten: Neuendorf, Winterfeld, Thüritz, Kleinau, Callehne,
Stappenbeck, Pretzier, Ladekath, Jeggeleben, Perver, Alten-Salzwedel und Zethlingen
jeweils mit ihren filia, den Nebenstellen.
Die Pfarrer in Beetzendorf und Apenburg wurden auch zur Inspektion in ihren
Bereichen verpflichtet. Sie waren daneben für die Einführung von Pfarrern in
den Dörfern ihres Bereiches verantwortlich. Darüber gab es einen jahrelangen
Streit mit der Diözese Salzwedel, den die Schulenburgs schließlich für sich
entschieden. Der Kurfürst bestätigte in einer Kabinettsorder vom 21. Februar
1670 die Inspektion der schulenburgischen Geistlichen durch die Pfarrer aus
Apenburg und Beetzendorf. Der Plan, eine eigene Diözese einzurichten, hatte
jedoch keinen Erfolg.
Die Pfarrer gehörten neben den Bürgermeistern zu den einflussreichsten Persönlichkeiten
in den Dörfern und waren in der Regel auch in den Räten vertreten. Einer der
Gründe dafür ist, dass sie in früheren Jahrhunderten zu den wenigen Einwohnern
gehörten, die des Lesens und Schreibens kundig waren. So wurde das Apenburger
Stadtrecht um 1400 vom Recklinger Pfarrer Johann Snege aufgeschrieben.
So war es auch nicht verwunderlich, dass die Kirche und damit die Pfarrer
auch in den Schulen sehr großen Einfluss hatten. Der Pfarrer oder der Kantor
unterrichteten die Kinder des Dorfes selbst, nachdem aus der Regelschule eine
ständige dörfliche Schule geworden war. Selbst nach dem preußischen „General-Landschul-Reglement“
von 1763 hatte der Pfarrer noch die Aufsicht über die Lehrer und die Schule.
Ein Zeichen für den großen Einfluss der Kirche auf die Schule ist auch, dass
die ersten Apenburger Schulhäuser direkt neben der Kirche gebaut wurden.
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