Zur mittelalterlichen Geschichte von Groß-Apenburg (von A. Eberhagen)


Auszug aus dem 70. Jahresbericht des "Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel e.V." von 1994
Kann noch käuflich erworben werden: Stadtarchiv Salzwedel
                                    An der Mönchskirche 5
                                    29410 Salzwedel
                                    Telefon: 03901-65135 (Steffen Langusch)
Quellenangaben werden im nachfolgenden Text so bezeichnet: /5/ und sind am Ende aufgelistet.

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Wenn es auch an darüber näher Auskunft gebenden Urkunden oder an anderen fundierten Nachrichten hierzu weitgehend mangelt, so steht doch außer Frage, daß zumindest im 13. Jahrhundert zur Zeit der askanischen Markgrafen etwa 15 km südlich von Salzwedel am Übergang des heute Purnitz genannten Baches /1/ eine Ortsanlage mit dem Namen Apenburg bereits bestand. Allein dieser Name läßt hier schon das Vorhandensein einer frühen Burg vermuten, und es treten auch anfangs des 14. Jahrhunderts zunächst in Magdeburg und danach ebenfalls in Vorpommern Angehörige eines sich "von Apenborch" nennenden Geschlechtes auf /2/; doch in welchem Umfange hier damals dabei auch eine Ansiedlung (nur bäuerliches Suburbium ?) existierte, ist bislang unbekannt geblieben. Immerhin muß aber dieser Ort seinerzeit bereits eine gewisse, wenigstens lokale Bedeutung gehabt haben, denn er erscheint sodann in der noch vorhandenen Überlieferung zuerst als ein damals offenbar ganz generell vertrauter landschaftlicher Bezugspunkt für die Lage eines benachbarten Dorfes - als nämlich Markgraf Otto III. v. Brandenburg am 24. Juli 1264 die an ihn und seinen Bruder Johann erfolgte Übereignung des heute so genannten Hohenhenningen (ca. 6 km sw. Groß-Apenburg) durch das Bistum Verden im Austausch gegen ein bei Visselhövede (westl. Soltau) gelegenes Anwesen bestätigte /3/ -, welchen Vorrang Apenburg dann allerdings offensichtlich schon etwa acht Jahrzehnte später an das ca. 10 km entfernte Klötze abtreten mußte /4/.

Aus Berichten und Überlieferungen zur mittelalterlichen Geschichte von Groß-Apenburg

Wie die frühen Nachrichten zeigen, ist diese Bedeutungseinbuße für Apenburg im historischen Geschehen gewissermaBen als eine Spätfolge von dem Aussterben des askanischen Markgrafenhauses i.J.1319 eingetreten /5/. Nach dem Tode des letzten Markgrafen Waldemar am 14. August 1319 geriet nämlich dessen Witwe Agnes - von Geburt her übrigens selbst eine Angehörige des askanischen Markgrafenhauses (der Salzwedeler Linie!) - in äußereste Bedrängnis durch die verschiedenen, den Zugriff auf das askanische Erbe anstrebenden Parteien, der sie sich jedoch überraschend durch eine

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schon Mitte Dezember des gleichen Jahres erfolgte Vermählung mit dem Herzog Otto von Braunschweig, genannt "der Milde", entziehen konnte. Dadurch gelangten nun die zu ihrem Leibgedinge gehörenden Orte und Länder, insbesondere auch die davon im altmärkischen Bereich gelegenen, unter den Schutz der welfischen Herzogshäuser Braunschweig und Lüneburg, deren Angehörige sich jetzt aber ihrerseits Hoffnung auf eine spätere Aufteilung dieser Gebiete unter sich selbst machten. Immerhin ist es in diesem Zusammenhang für eine Einschätzung der damals dem Orte Apenburg zugemessenen Bedeutung von Interesse, daß dieser bei dem i.J.1322 über eine derartige Aufteilung abgeschlossenen Vertrag gemeinsam mit Beetzendorf, dem Schloß Gardelegen und Burgstall ausdrücklich gesondert aufgeführt wird und zwar bei demjenigen Teil aus dem Wittum der Agnes, der bei dem Braunschweiger Zweig des Hauses - dem auch Herzog Otto der Milde angehörte - verbleiben sollte /6/.

Trotz dieser Teilungsvereinbarung mit seinen welfischen Vettern erwirkte Herzog Otto v. Braunschweig dann aber schon ein Jahr später von König Ludwig eine lebenslange Lehnsverschreibung für sich über alle altmärkischen Wittumsbesitzungen seiner Frau Agnes für den Fall ihres vorzeitigen Ablebens, wofür er selbst sich im Gegenzug König Ludwig und dessen ältestem Sohne gleichen Namens gegenüber zum Beistand in allen die Mark Brandenburg betreffenden Angelegenheiten verpflichtete /7/. Der letztere, damals noch nicht einmal acht Jahre alt, war nämlich erst kurz zuvor von seinem Vater als neuer Markgraf von Brandenburg eingesetzt worden und brauchte bei der großen Verworrenheit der seinerzeit dort herrschenden Zustände für die Ausübung seines Amtes dringend jede Entspannung im Verhältnis zu den Nachbarn der Mark. Dennoch gelang es dem jungen Markgrafen Ludwig, anfänglich vor allem unterstützt durch königliche Ratgeber, erst ganz allmählich, sich in seiner Mark durchzusetzen und zu behaupten, und nachdem er sich schließlich i.J.1336 auch mit einem seiner politischen Hauptkontrahenten, dem Erzbischof von Magdeburg, vergleichen konnte, schien ihm formal kein legales Lehnshindernis in der Mark mehr entgegen zu stehen, da die Herzogin Agnes als Inhaberin der askanischen Wittumsgebiete in der Altmark schon am 27. November 1333 gestorben war.

Wohl wegen der - rechtlich allerdings sehr bedenklichen /8/ - Lehnsverschreibung v.J.1323 durch König Ludwig wollte Herzog Otto v. Braunschweig diese Situation aber nicht akzeptieren. So kam es schließlich im Sommer d.J.1343 zwischen ihm und dem Markgrafen Ludwig zu schweren kriegerischen Auseinandersetzungen, die sich vor allem wohl auch im Bereich der westlichen

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Altmark abspielten und Ende September für den Welfen mit der Niederlage und dem Verlust aller früheren askanischen Wittumsgebiete der Agnes endeten. Es ergibt sich aus einer Urkunde des Markgrafen Ludwig vom 16. März 1344, daß bei diesen Kriegshandlungen auch der damalige Ort Apenburg "durch den Schlund des Feuers" vollständig verheert wurde und deswegen von ihm zu seinem Wiederaufbau für die nächsten sechs Jahre einen Abgabennachlaß auf jährlich insgesamt nur noch 10 Silbermark erhielt /9/.

Mit dieser Unterstützung gelang den Überlebenden der damaligen Katastrophe in Apenburg offensichtlich wieder soweit ein erfolgreicher Neubeginn, daß hier schon fünf Jahre später eine reorganisierte Bürgergemeinde in der Lage war, mehr oder weniger an die alten Traditionen und Ordnungen des früheren Ortes anzuschließen, was die damals amtierenden Ratsleute ("consules oppidi Abbenborch") mit erkennbarer Genugtuung am Karfreitag d.J.1349 demonstrativ durch die Neuanlage eines heute noch vorhandenen "Stadtbuches von Apenburg" ausdrückten /10/. Darin wird durch die spätere Eintragung v.J. 1402 dann auch belegt, daß Apenburg vom brandenburgischen Markgrafen das Salzwedeler Stadtrecht als im Ort anzuwendende Rechtsordnung übertragen worden war, so wie es sich in den Privilegien für diese Stadt v.J.1273 /11/ bzw. v.J.1278 /12/ niedergelegt findet, und daß wie ein weiterer Vermerk angibt, in schwierigen Rechtsfällen der Salzwedeler Schöppenstuhl zu Rate gezogen wurde.

Diese nach seiner Zerstörung so vielversprechend neu gewonnene Eigenständigkeit unter brandenburgischer Oberherrschaft verlor Apenburg dann allerdings bald darauf wieder als indirekte Folge der kurz zuvor ausgelösten Episode um den sog. "Falschen Waldemar", welcher i.J.1348 mit der Behauptung in Erscheinung getreten war, der frühere, seit d.J.1319 für verstorben gehaltene Markgraf dieses Namens zu sein, daß er nach einer angeblich langen Pilgerreise nun zurückkehre und jetzt seine ehemalige Markgrafschaft wieder einnehmen wolle /13/. Nach daraufhin landesweit erfolgtem, breitem Zulauf brandenburgischer Stände und Städte zu der sich bildenden "askanischen Partei" - besonders auch in der Altmark ! - waren es dann jedoch vor allem auch Angehörige des Adels im Salzwedeler Raum, die sich bereits im Februar 1351 wieder dem bisherigen Markgrafen Ludwig zuwandten und diesen in seiner jetzt äußerst prekären Lage zu unterstützen begannen. An herausragender Stelle waren darunter die Brüder Werner und Heinrich von der Schulenburg, und Markgraf Ludwig belohnte sie daraufhin schon am 9. Juni 1351 für ihren (vielleicht gerade aus einem solchen Kalkül

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heraus?) vollzogenen Frontenwechsel durch die Belehnung mit dem "Wickbelde und Bleck Apenborg mit Geleyde und Molen darto gehorende und dat Dorp geheyten Rütleue" /14/, nachdem sie dort möglicherweise allerdings schon zuvor (am 19.Juni 1349 ?) einige Einkünfte erworben hatten /15/.
In dieser Belehnungsurkunde v.J.1351 /14/ gab Markgraf Ludwig den v.d.Schulenburg ausdrücklich auch die Erlaubnis, "dat se dat vorbenomede Bleck beuestedten edder sterckeden mit holte edder steyne edder en Slot dar buwende...", jedoch unter der Bedingung, daB Ort und Schloß dem Markgrafen, sowie seinen Brüdern und Erben stets offen zu stehen habe. Offenbar machten die v.d.Schulenburg von diesem so für Apenburg erteilten Befestigungsrecht auch umgehend Gebrauch, was jedoch die altmärkischen Städte - von denen z. B. der Altstadt Salzwedel noch am 22. Dezember 1343 die generelle Unterlassung solcher Befestigungsneubauten durch Markgraf Ludwig ausdrücklich zugesichert worden war! /16/ - sofort zu erbittertem Widerstand veranla8te und sie die umgehende Schleifung der in Apenburg entstandenen Anlagen verlangen ließ. Jedenfalls sah sich Markgraf Ludwig der Römer, der Weihnachten 1351 die Markgrafschaft von seinem Bruder Ludwig dem Älteren übernommen hatte, gezwungen, in den sich anbahnenden Konflikt zwischen den Städten - insbesondere wohl Salzwedel - und den v.d. Schulenburg vermittelnd einzugreifen, und er besetzte laut Urkunde vom 5. Februar 1355 unter Inanspruchnahme des genannten Öffnungsrechtes "das hus ztu Appenborch", überanwortete es einstweilen seinem Vogt, namens "Alharde Ror", und versprach den Städten, das Schloß zu "brechen", falls es zwischen den Parteien bis Pfingsten des Jahres zu keinem Vergleich gekommen sein sollte /17/. Ein solcher wurde in den inzwischen gewiß einsetzenden, allseitigen Verhandlungen dann aber offenbar erzielt, denn als am 13. Dezember 1363 der seit d.J.1360 in Brandenburg mitregierende Bruder von Ludwig d.Römer, Markgraf Otto, die Belehnung derer v.d.Schulenburg bestätigte, erstreckte sich diese ausdrücklich auf "Apenborgh huß vnd stad" /18/; das von den v.d. Schulenburg erbaute Apenburger "Haus" war also stehen geblieben, wohingegen nach den heute noch erkennbaren Resten um den Ort herum zwar Wall und Graben, jedoch keine steinernen Mauern als Befestigungsanlagen akzeptiert worden sind /19/ - möglicherweise wurde den altmärkischen Städten seinerzeit auch zugesichert, daß ihnen der Zutritt jederzeit gestattet sein würde.

Anschließend läßt sich dann in Apenburg eine organisierte Bürgergemeinde mit eigenen Ratsleuten zwar noch bis etwa zum Anfang des 16.Jahrhunderts nachweisen /10/, doch ging die eigentliche Lenkung der Geschicke

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im Ort mit der genannten Belehnung immer ausschließlicher in die Hände derer v.d.Schulenburg über /20/, denen in dem Lehnsbrief v.J.1363 /18/ nicht nur alle grundherrlichen und lehnsherrlichen Rechte an ledigem und verliehenem Gut, sondern auch sämtliche Gerichte in dem übertragenen, sehr ausgedehnten Herrschaftsbezirk und sogar die Ausbesserungsrechte an noch vorzunehmenden Befestigungsanlagen mit Hilfe ihrer dienstpflichtigen Untertanen erteilt worden waren. Da den v.d.Schulenburg darüber hinaus vom Markgrafen Ludwig bereits i.J.1343 auch das nur 8 km entfernte Schloß Beetzendorf überlassen worden war /21/, registrierte dann die Bestandsaufnahme der Mark Brandenburg unter Kaiser Karl IV. (sog."Landbuch") im Jahre 1373 dieses Geschlecht in der Altmark unter: "... Nobiles: de Schulenburg cum Betzendorf, item cum ciuitate et castro Apenburg.." /22/, und entsprechend eng war hinfort auch die Abhängigkeit des Ortes von seiner Grund- und Lehnsherrschaft.

Wenn wegen dieser Verknüpfung mit dem Hause v.d.Schulenburg der deshalb besser dokumentierte, spätere Verlauf der Ortsgeschichte von Groß-Apenburg hier nun auch nicht weiter verfolgt werden soll, so bleiben für die vorangegangene Zeit über das bereits Dargestellte hinaus doch noch einige Dinge zu erörtern. Zunächst muß ein weitgehendes Unwissen über den Umfang und die verfassungsmäßge Struktur des Ortes vor seiner Zerstörung i.J.1343 eingeräumt werden, dem man nach der fast unmittelbar darauffolgenden Nachlaßurkunde vom Markgrafen Ludwig /9/ vielleicht zwar den Status eines "op(p)idum" (stadtähnliche Siedlung noch ohne volles deutsches Stadtrecht) mit bereits amtierenden "consules" (Ratsmänner) zuerkennen könnte, der aber nach einer anderen, am gleichen Tage (16.März 1344) ebenfalls von Markgraf Ludwig in Gardelegen ausgestellten Belehnungsurkunde /23/ bereits als "civitas" (Stadt mit vollem Stadtrecht: Mauerrecht, Marktrecht, Immunität, Selbstverwaltung) bezeichnet wird. Allerdings bleibt beim Lesen dieser beiden Urkunden unklar, ob und in welcher von ihnen noch der untergegangene oder schon der neu zu errichtende Ort gemeint gewesen ist, und auch für das wiedererstandene Apenburg geben selbst die nachfolgenden Urkunden keine eindeutige Antwort, da der Ort dann wiederum bezüglich seines Status uneinheitlich angegeben wird als "op(p)idum" (1349 /10/), "civitas" (1349 /10/; 1373 /22/), "Bleck" (Flecken, 1349 /15/, 1351 /14/), "Wickbeld" (Weichbild, 1351 /14/; 1358 /24/), "Stad" (1363 /18/), "Stedechen" (1388 /25/; 1444 /26/), "Stettlein" (1445 /27/),und überhaupt auch erst sehr spät - nämlich i.J.1445 /27/ - auf Bitten derer v.d.Schulenburg vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. die Marktgerechtigkeit übertragen bekam. Immerhin könnte gemäß dem Text der Belehnungsurkunde v.J.1344

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/23/ mit "ciuitatem nostram apenburg" - gewissermaßen bereits im Vorgriff - die noch neu zu errichtende Ansiedlung gemeint gewesen sein, im Gegensatz zu der zerstörten, früher möglicherweise "in antiquo campo" ("in dem alten Feld") gelegenen.

Tatsächlich wird es heute vielfach (so z.B. auch von Danneil(1846)/28/) für wahrscheinlich gehalten, daß Apenburg vor seiner Einäscherung i.J.1343 auf dem Gebiet des dortigen, in den Urkunden (z.B. /23/, /26/) "Altes Feld" genannten Areals gelegen hat und erst danach an seiner jetzigen Stelle wieder aufgebaut wurde. Zu einer solchen Annahme paßt nicht nur die durch ältere Scherbenfunde belegte Vermutung einer (vielleicht allerdings slawischen ?) Siedlung im 10.-12. Jahrhundert nur wenige hundert Meter südwestlich des heutigen Groß-Apenburg /29/ und das ebendort im Beisein des Autors erst jüngst beobachtete massenhafte Vorkommen von großen und kleinen Bruchstücken graublauer Keramik von Kugeltöpfen, vorzugsweise wohl aus dem 13.-14. Jahrhundert, sowie von häufigen Resten gebrannten Hüttenlehms (Zeit unbekannt) auf einer mehr als hektargroßen Fläche /30/. Auch an die schon von Bekmann (1753) gemachte Angabe /31/ ist in diesem Zusammenhang zu erinnern,

Apenburg habe ""aber vor dem auf einer andern stelle, etwa 100 schritte südwest=wärts davon gelegen, woselbst der so genannte Alte Kirchhof lieget, dessen schon in einem briefe von A. 1461 gedacht wird, und nunmehr nur äkker und gärten enthält. Nicht weit von der Alten Burg westwärts trift man noch unter der erde gepftasterte wege an, die muhtmaslich zu dem alten Flekken gehöret haben.""

Die hier "Alte Burg" genannte und unmittelbar südlich von Apenburg als teilrestaurierte Ruine erhaltene Anlage wird allerdings - wie auch schon von Bekmann:
""Sie ist auch allem ansehen nach von den ersten Hrn. von der Schulenburg erbauet worden; nachdem sie der Baierische Markgraf Ludwig der Aeltere mit diesem Flekken belehnet,...""
/31/ - trotz dieser Bezeichnung zumeist n i c h t für die ursprüngliche Burg "Apenburg" gehalten, deren Lage man (falls sie denn zu jenem Zeitpunkt tatsächlich noch existiert haben sollte, vergl. /7/) vor der Zerstörung innerhalb der damaligen Ansiedlung dieses Namens oder an derem Rande vermutet /32/. Das zuvor erwähnte, sogenannte "Alte Feld" könnte andererseits die Lage des früheren Ortes auch nur ungenau markieren, denn bei der Schulenburgschen Güterfestlegung v.J.1444 /26/ werden immerhin allein schon insgesamt sechs verschiedene Hufen dorthin lokalisiert, also auf eine Fläche von mindestens 1/2-1 Quadratkilometer, die die frühere Ortsanlage selbst sicherlich längst nicht einnahm.

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Dagegen könnte die zuvor bei Bekmann /31/ angeführte, ""etwa 100 schritte südwest=wärts" des heutigen Ortes gelegene Stelle "Alter Kirchhof"" (nach Danneil /28/ jedoch: "... ein Raum südlich vom Orte..."!) zu einer engeren Lagebestimmung für das ursprüngliche Apenburg führen. Auf disem "Alten Kirchhof" soll nach Bekmann(1753) /33/ früher auch eine Kirche gestanden haben, ""davon aber ietzo nicht der geringste nachlas von aussen mehr vorhanden"" und welche ""vermuhtlich anfänglich den namen von S.Johanne dem Taufer gehabt"" habe. Zumindest der letzte Teil dieser Angabe ist jedoch nach einem, aus Zeitgründen beim Druck von Bekmanns "Beschreibung" zunächst nicht mehr berücksichtigten und von seinem lokalen Gewährsmann (Pastor Johann Heinrich Schwerdt aus Apenburg) stammenden Nachtrag (v. 30.Jan.1754) /34/ dahingehend abzuändern, ""daß die hiesige Kirche im Flecken Johannis Baptisten Höft (Haupt), und die, welche auf dem alten Kirch=hof gestanden hat, der Mutter Gottes sey genennet worden;..."". Doch selbst wenn sich dort die Existenz einer ehemaligen Kirche sicherstellen ließe, bliebe trotz der erfolgten Bezugnahme auf das in der Tat recht frühe Jahr 1461 für die Benennung "Alter Kirchhof" (das übrigens von Danneil bestätigt wird /28/ !) zunächst ungewiß ob sich hinter dieser Bezeichnung nicht vielleicht doch nur ein inzwischen längst verschwundener erster Kirchhof des seinerzeit gerade wieder aufgebauten Ortes verbirgt /35/.

Andererseits wird das Alter der "hiesigen", heute im Flecken Apenburg allein vorhandenen Pfarrkirche St.Johannis Baptistae von den Experten interessanter Weise unterschiedlich eingeschätzt. Während zu dieser Kirche in der von E.Lehmann herausgegebenen Dehio - Ausgabe /36/ angegeben wird: "Langgestreckter rechteckiger Feldsteinbau mit quadratischem Westturm, im Kern wohl 14. Jh....", setzt Schwineköper in seiner Handbuchausgabe zur Provinz Sachsen-Anhalt /37/ an: "Die aus Findlingen erbaute Kirche St.Johann Baptista könnte noch dem 13. Jh. angehören...". Zumindest von Schwineköper werden also die Anfänge der jetzigen Pfarrkirche von Groß-Apenburg in die Zeit möglicherweise bereits gar v o r der Apenburger Katastrophe v.J.1343 geIegt und damit auch die Lage des Ortes selbst schon für damals an seinem heutigen Platz angenommen! Der erste urkundliche Nachweis für diese Kirche existiert hingegen erst aus d.J.1372 /38/, als Werner v.d.Schulenburg eine von ihm vorgenommene Stiftung für den darin erbauten Altar "in de ehre sonte Johannis Baptisten" mitteilt /39/, so daß die Suche nach weiteren Anhaltspunkten, die vielleicht Hinweise auf ihr wirkliches Alter geben könnten, angebracht ist, um so unter Umständen auch zu einer Entscheidung für oder gegen die aIthergebrachte Behauptung von der einstigen Ortsverlegung von Apenburg zu kommen.

Literatur - u. Quellenangaben zur Geschichte Apenburgs - aus dem 70. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel e.V. - von A. Eberhagen.

/1/...../9/Literatur - u. Quellenangaben S.48-49zur Geschichte Apenburgs
/9/.../30/Literatur - u. Quellenangaben S.50-51zur Geschichte Apenburgs
/30/../40/Literatur - u. Quellenangaben S.52-53zur Geschichte Apenburgs
/40/../50/Literatur - u. Quellenangaben S.54-55zur Geschichte Apenburgs



Das alte Siegel von Apenburg
Das außergewöhnliche Wappen von Apenburg (Nachzeichnung v. St.Baumgarten)

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Diese Seite wurde von mir in ausdrücklicher Genehmigung des Vereins am 16.11.2001 erstellt, Andreas Schwieger, Apenburg