Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375
Herausgegeben von Johannes Schulze *- Berlin 1940
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* Als Hilfsmittel für die kaiserliche Verwaltung gedacht, listet es in der Art eines Urbars die landesherrlichen Einkünfte und Besitzungen in 72 größeren Städten, 51 kleineren Städten und rund 730 Dörfern der Altmark, der Mittelmark und der Uckermark auf. (* - aus Wikipedia)

Das vollständige Orts und Personen-Verzeichnis aus diesem Buch

Seite

412-413 Abbendorf - Bart, Heinr.

414-415 Bartensleben - Berlin-Zehlendorf

416-417 Berlinchen - Bornewitz, Frau

418-419 Bornim - Buk, Hans

420-421 Buko - Drossen

422-423 Drumeling - Fiviantz

424-425 Flasmenger - Glinytz

426-427 Glöden - Gumpert

428-429 Gunther - Hohendorf

430-431 Hoehfinow - Karchow

432-433 Kare - Klosterneuendorf

434-435 Klosterwalde - Küstrin

436-437 Küstrinchen - Lowe

438-439 Lozze - Möthlow

440-441 Mogelin - Oranienburg

442-443 Orpensdorp -Proskow

444-445 Priswalk - Roggow

446-447 Rogose - Schlalach

448-449 Schlawen - Selchow

450-451 Selecke - Stele

452-453 Stretz - Waldow

454-455 Wale - Wittensee

456-457 Witting - Zwischendeich

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(zurück)
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Ein Aufsatz von Günter Schröder ( Quelle: Das Landbuch... Ausgabe 1940). Apenburg im Februar 2012

 

Das Landbuch Kaiser Karl IV.

 

Karl IV. bemühte sich nach seiner Krönung zum deutschen Kaiser am 5. April 1355 kontinuierlich um den Ausbau seiner Machtposition.

Eine wichtige Maßnahme dazu war der Kauf der Mark Brandenburg von dem Wittelsbacher Otto, dem Faulen, für 1/2 Million Gulden am 25. August 1373 im Vertrag von Fürstenwalde. (Herzberg ,1781 nennt allerdings 100 000 Goldgulden als Summe.)

In der „Goldenen Bulle“ 1356 hatte Karl die Mark Brandenburg bereits zur Churmark erhoben. Sie stellte damit einen erheblichen Machtfaktor dar und wurde zum Kernland seiner Hausmacht. Tangermünde sollte neben Prag und Nürnberg ein Zentrum des Reiches werden.

Karl reichte es aber nicht, die Mark Brandenburg zu besitzen. Er wollte auch wissen, was er nun genau besaß und wie groß seine Einkünfte daraus waren.

So schickte er seine Beamten über Land, um in Städten und Dörfern die nötigen Erhebungen durchzuführen. Der erste Teil wurde bis 1375 erstellt, dann bis 1377 ergänzt.

Die Urschrift, die in der Kanzlei des Kaisers im Gebrauch war, ist nicht mehr erhalten. Die heutigen historischen Arbeiten stützen sich auf drei Handschriften, die von Herzberg, Archivar im Geheimen Staatsarchiv in Berlin Dahlem, entdeckt wurden. Er erkannte ihre Bedeutung und schrieb: „ Es ist ein allgemeines Catastrum oder Landregister der Markgrafschaft Brandenburg aus dem 14. Jahrhundert, eine wahre Statistik dieses Landes und ein so vollständiges und nützliches Denkmal aus dem mittleren Zeitalter, als meines Wissens kein anderes Land in Teutschland, und vielleicht nicht in ganz Europa, von einer so entfernten Zeit aufweisen mag.“ (Schulze 1940: Vorwort)

Den Namen „Landbuch“ erhielt die Datensammlung erst Jahrhunderte später durch Herzberg. Seine mit Kommentaren versehene Ausgabe erschien 1781 in Berlin. Diese erste noch verbesserungsfähige Ausgabe war nach 50 Jahren vergriffen. Danach versuchte der Berliner Archivar E. Fedicin, eine neue Ausgabe unter Verwendung aller drei Handschriften als zuverlässigen Text zu erarbeiten. Ihm unterliefen jedoch einige Fehler, weil die Handschriften keinesfalls als gebundene Einheiten vorlagen, sondern als lose Sammlung von Aktenblättern.

Fedicins Ausgabe erschien 1856. Aus finanziellen Gründen wurden 200 Exemplare vom Königlichen Dispositionsfond übernommen.

Die Ausgabe von Johannes Schulze erfolgte auf Veranlassung der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin und erschien im Jahre 1940.

Heute wird meist auf die oben genannten drei Bearbeitungen des ursprünglichen Textes zurückgegriffen.

In der Bearbeitung Herzbergs finden wir eingangs einige Erläuterungen. Danach hat Karl „in den Jahren 1375/77 eine genaue und nach damaliger Beschreibung finanzmäßige Beschreibung der Mark Brandenburg aufnehmen, anfertigen, und in dieses Buch eintragen lassen.“ „Dieses Carolinische Landbuch giebt einen neuen Beweis und Beytrag von den Bemühungen des Kaisers, die Finanzen oder Landesherrlichen Einkünfte eines Churfürsten von Brandenburg wieder zusammen- und in einen guten Stand zu bringen.“

Das „Landbuch enthält … ein sehr genaues Verzeichnis aller Städte, Schlösser, Vesten, und der meisten Dörfer, die damals in der Mark Brandenburg, und den verschiedenen Theilen derselben, der Altmark, der Priegnitz, der Mittelmark, der Uckermark und der Neuen- oder damals sogenannten Ueber-Oderischen Mark (marchia transoderana) gewesen.“

Das Landbuch wurde in Mönchslatein und der Orthografie des 14. Jahrhunderts geschrie-ben, was der Authentizität dient, aber die Übersetzung heute erschwert.

Alle drei oben genannten Autoren haben die originalen Texte wiedergegeben und mit Anmerkungen versehen.

 

Zu Anfang der Ausgaben werden die damals in der Mark Brandenburg üblichen Münzsorten, Maße und sogar die Preise für Korn und andere Erzeugnisse genannt. (siehe S. 5.  So wird z.B. auf  S. 20 der herzbergschen Ausgabe bei Forsteinkünften auf den Honig und die Gewinnung verwiesen.

„Hieraus erhellet sogleich, dass die Tonne Honigs damals gegolten 1 1/2 Schock Groschen und ein Wispel Haber 21 Groschen …“

Schulze stützt sich in der 1940 erschienenen Ausgabe ebenfalls auf die als A, B, C genannten Teile aus dem Geheimen Staatsarchiv Berlin Dahlem. Sie alle sind Abschriften der ursprünglichen Teile und wurden in der Verwaltung der Markgrafschaft Brandenburg verwendet. (Sch. S. 7 ff)

Handschrift A – kam 1776 von der altmärkischen Grenzregistratur Stendal nach Berlin. Sie

                          wurde um 1375 verfasst und von einem  Schreiber angefertigt.

Handschrift B – gelangte 1834 aus dem kurmärkischen Lehnarchiv beim Kammergericht in

                          das Geheime Staatsarchiv. Sie wurde von insgesamt 8 Schreibern erstellt.

Handschrift C – ist ein alter Besitz des Geheimen Staatsarchivs. Sie wurde von einer Hand

                          gefertigt.

In der Handschrift B befindet sich das Dorfregister der Altmark und die Angaben zum Land Salzwedel. Da die einzelnen Teile ursprünglich lose Akten waren sind nach Schulze einige Seiten verloren gegangen oder vertauscht worden.  

 

Die Erfassung der Daten ab 1375 erfolgte in der Regel durch Abgesandte im Auftrag des Landesherren. Bei der Erfassung wurde eine große Zahl von Orten, vor allem Dörfer, erstmals erwähnt. Allerdings traten bei dieser Erfassung auch Fehler auf, sei es, dass die Bürgermeister oder Grundherren nur zögerlich bei der Herausgabe der Informationen waren, sei es dass die Abgesandten des Landesherren nachlässig arbeiteten.

Schulze führt auf Seite 67 seiner Ausgabe einen Fragenkatalog auf, mit dem die Beamtem ausgestattet waren. Nachfolgend wird eine sinngemäße Übersetzung versucht.

 

Fragenkatalog der Abgesandten des Kaisers Karl IV als dem Markgrafen der Mark Brandenburg

Die Befragung erfolgte in den Dörfern durch einen markgräflichen Beamten, den Landreiter des Kreises (equitator terre) und den Vogt (advocatus) des Bezirkes. Dazu gehörten wahrscheinlich auch noch Schreiber.

Außer dem Grundherren, dem Pfarrer und dem Schulzen wurden auch die Einwohner der Orte befragt. Zu Beginn wurden sie ermahnt, da verschwiegenes Gut unweigerlich dem Kaiser zufallen würde.(Nr.2)

In einigen Fällen gab es trotzdem die Weigerung zur Auskunft. (Beispiel: Die von Knesebeck gaben keine Auskunft über ihr Dorf Dähre.)  In der Altmark erfolgte die Erfassung wahrscheinlich Anfang des Jahres 1375. So ist Jübar im Landbuch noch als Besitz des Klosters Isenhagen verzeichnet. Es wurde aber gemeinsam mit Drebenstedt am 2. April 1375 an das Kloster Diesdorf verkauft. (Schulz S. XV)

Pacht und Bede flossen ursprünglich dem Landesherrn zu. Diese Rechte wurden von ihm häufig an Adlige, Kirchen, Klöster oder wohlhabende Bürger verpfändet oder verkauft. Deshalb die Nachfragen 16 bis 18. So war die Urbede beider Städte Salzwedel über jährlich 45 Mark von den vorherigen Markgrafen an die von der Schulenburg verpfändet worden. Karl kaufte zahlreiche verpfändete Rechte wieder zurück. Diese Art der Geldbeschaffung war in Kreisen adliger Grundbesitzer, Klöstern und anderen Eigentümern von Land oder Rechten jahrhundertelang üblich. Beispiele dafür sind auch bei Danneil „Das Geschlecht der von der Schulenburg“ nachzulesen.

Die Abgaben der Kossaten (11), die ursprünglich an die Hufenbesitzer gingen, dann an die Grundherren kamen, bestanden in einem Geldzins und in der Lieferung von Hühnern und Eiern. Die Höhe richtete sich nach der Anzahl der von ihnen gepachteten Hufen.

Aus der Gerichtsbarkeit (15) flossen 2/3  an den Grundherren und 1/3 an den Schulzen bzw. Richter.

 

1.  Anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo quinto.

    Im Jahr des Herrn 1375. 

2.  Ut dicunt veritatem, quia omnia bona negata erunt dominorum domini imperatoris et filiorum eius.

      Sagen Sie die Wahrheit, weil alle verschwiegenen Güter dem Kaiser und seinen Söhnen zufallen werden.

3.  Quot mansi sunt in villa? Quot illorum sunt liberi ut puta vasallorum , plebani et ecclesie?

       Wie viele Hufen sind im Dorf?        Wie viele von denen sind frei zum Beispiel Vasallen, Pfarrer der Kirche?

4.  Quot sunt deserti, quos nullus possidet neque colit?

         Wie viele sind wüst, die niemand besitzt oder pflegt?

5.  Quot sunt mansi, quibus data est libertas?

        Wie viele Hufen gibt es, die frei von Abgaben sind?

6.  Quid solvit quilibet mansus de pacto, quid de censu, quid de decimis, quid de precaria?

      Was wird für jede Hufe an Pacht bezahlt, was an Grundzins, was / wieviel für den Zehnten, was an Bede?

7.  Cui solvit pactum? Quanto tempore est solutum?

      An wen wird die Pacht bezahlt? Zu welcher Zeit erfolgt die Bezahlung?

8.  Cui solvit censum? Quid solvit pro precaria, cui?

         An wen wird der Zins gezahlt? Wie viel wird für die Bede bezahlt, an wen?

9.  Quanto tempore possedit? Quis ante illum?

      Seit wann besitzt dieser es? Wer hatte es vor ihm?

10. Quis precaria, quanto tempore possedit?

          Wie viel ( wie hoch) ist die Bede? Zu welcher Zeit wird sie bezahlt?

11. Quot sunt cossati, quid solvit quilibet, cui?

       Wie viele sind Kossaten, was bezahlt jeder, an wen? 

12. Quot sunt taberne, quid solvit quilibet, cui?

           Wie viele Krüge gibt es, was bezahlt jeder, an wen?

13. Quanto tempore possedit?

           Zu welcher Zeit bezahlen sie? 

14. Si molendinum, stagnum? Quantum solvit, cui?

          Gibt es Mühlen, Seen? Wann wird bezahlt, an wen ?

15. Quis habet supremum iudicium? Quanto tempore habuit?

          Wer übt die höchste Gerichtsbarkeit (Schulzengericht) aus? Seit wann hat er sie inne? 

16. Quis habet servicium curruum? Quanto tempore habuit?

          Wer hat Wagendienst (Spanndienst) ? Seit wann hat er ihn? 

17. Si dominus marchio ibi aliquid habuit vel habet?

         Was hatte der Herr Markgraf oder hat es ?  

18. Si dominus marchio habet ibi servicium, quod dicitur Rosdynst, vel plura vel mandinst?

      Wenn (Hat) der Herr Markgraf dort / hier Dienste inne hat, das heißt Rossdienst, oder mehr oder Manndienst?

 

Die Bauern hatten für die einzelnen Hufen, abhängig von der Ertragsfähigkeit – der Qualität des Bodens, in der Regel mehrere Abgaben zu entrichten.

  1. Pacht (pactus), entstanden aus dem markgräflichen Zehnten. Sie wurde meist in Getreide entrichtet.
  2. Zins (census) . Der Zins war ein Grundzins  (Pacht) an den Besitzer des Bodens und wurde in Geld entrichtet.
  3. Bede (abgeleitet von Bitte). Sie wurde ursprünglich nur bei besonderen Anlässen erhoben und wandelte sich später in eine jährliche Abgabe um. Die Höhe der Bede wurde am Hufenbesitz bemessen und betrug gewöhnlich das Doppelte des Zinses.

Die Bede wurde gewöhnlich in zwei Raten zu Walpurgis und zu Martini bezahlt.

  1. Der Zehnte (precaria) (Als Abgabe an die Kirche?)

 

Pacht und Bede waren ursprünglich Einnahmen des Landesherren. Sie wurden aber nach und nach von diesen an Adlige, Klöster, Kirchen und wohlhabende Bürger verkauft.

Weitere Abgaben aus Krügen (Frage 12), Mühlen und Fischereirechten (14), den Einnahmen des Schulzengerichts (indicium supremum) (15) standen dem Landesherrn zu.

 

Dem Landbuch wurde, wie oben bereits erwähnt, eine Übersicht der in der Mark Brandenburg im Gebrauch befindlichen Maße und Gewichte vorangestellt. Diese war nicht ursprünglicher Bestandteil des Landbuches. Sie wurde extra hinzugefügt und war vor allem dazu da, in den Kanzleien ein Berechnen und Vergleichen von Abgaben und Steuern zu erleichtern.

Hier einige Beispiele aus der Ausgabe von Johannes Schulze, 1940:

 

1 Mark – 1 Schock – 8 Groschen – 4 Denare

1 Scheffel (modii) (56,176 Liter)  war das Grundmaß für Getreide.

1 Wispel (chorus) (13,482 hl) = 24 Scheffel

1 Tonne (flüssige Stoffe) z.B. Bier = 114, 5 Liter

              (feste Stoffe)                     = 224, 704 Liter = 4 Scheffel

1 Hufe (mansus)  = 7, 6597 ha

 

20 feste brandenburgische Denare entsprechen einem Stück Silber.

 

Preise für Getreide usw.

Roggen (siliginis) = 1 Wispel

Gerste  (ordeum) = 1 Wispel                 je ein Stück Silber = 20 Denare

Hafer (avena)      = 2 Wispel

Weizen (triticum) 16 Scheffel

Bohnen (pisum)   12 Scheffel  ?

 

Wachs (cera) ein Pfund = 2 1/2 Groschen

Pfeffer (piperis) ein Pfund = 7 1/2 Groschen

Hühnereier  2 Schock = 1 Stück Silber

1 Huhn (pullus) = 2 Denare

 

Apenburg im Landbuch

Apenburg wird im Landbuch (Schulze, 1940) nur an zwei Stellen erwähnt:

  1. Auf der Seite 3 der Beschreibung der Mark Brandenburg von 1373 im Abschnitt

Antiqua marcia (Altmark) bei Nobiles ( Edle, Adlige):

de Schulemborg cum castro Beczendorf, item civitate et castro Apemborg

Die Schulenburg mit der Burg Beetzendorf, auch die Stadt und Burg Apenburg.

  1. Abschnitt XI Topografische Beschreibung der Mark, S. 63:

Betzendorff Schulenburg habent a domino in pheudum Affenburg

Beetzendorf Schulenburg haben ein Herrenhaus im Lehen Apenburg

 

Der Name könnte ein Beispiel für einen Erfassungsfehler (schlecht gehört oder verstanden oder bei der Abschrift verändert) sein und letztendlich den Affen in das Apenburger Wappen gebracht haben. (Oder war er schon vorher da?) Jedenfalls hatten die von Apenburg zu Beginn des 14. Jahrhunderts noch den Wolf mit den Kornähren im Wappen.

 

Über den Erfolg der Carolinischen Abgesandten lässt sich aus dem Landbuch nur wenig herauslesen. In der Altmark wurden viele Dörfer gar nicht erfasst. Die Gründe dafür können verschiedener Art sein. Einerseits könnten diese Seiten verloren gegangen sein. Diese Möglichkeit wird von Schulze erwähnt.

Andererseits könnte die Erfassung lückenhaft gewesen sein. Es wäre auch möglich, dass die Beamten sich die Höhe der gesamten Abgaben ohne Aufschlüsselung von den Lehnsherren (den Schulenburgs) holten.

Zuletzt wäre auch möglich, dass die Beamten nach Apenburg kamen und hier eine Abfuhr erhielten. Denn der Rat hatte nach dem verheerenden Brand von 1343 vom Pfarrer Johann Snega zu Recklingen 1349 das Stadtbuch mit dem Apenburger Recht neu aufschreiben lassen. Schon die darin mehrfach verwendeten Redewendungen „ Wy radman to Apenborch“ und „Wy Borgermestre und Radman“ lassen das Selbstbewusstsein der Apenburger Bürgerschaft erkennen, die zu dieser Zeit noch nicht ihre Selbständigkeit und ihre Rechte an die Lehnsherren von der Schulenburg verloren hatten.

Im Stadtbuch werden auch die Namen von Bürgermeistern und Stadträten genannt: Hans Hartmann, Hinrick Syt, Jacob Hartmann und Albrech Schomaker – Borghermestre to Apenborch.